Reprographievergütung - literar.at

Betreiben Sie keine Kopiergeräte, obwohl Ihre Gewerbeberechtigung das Herstellen von Kopien umfasst, benötigen wir von Ihnen dennoch eine Nullmeldung. Stichprobenweise erfolgt die Kontrolle durch einen unserer Revisoren. Auf Basis Ihrer Gerätemeldung stellen wir eine Jahresrechnung aus, die je zu einem Viertel am 15. März, am 15. Juni, am 15.

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